Notarassessorenbezüge

 

Die Notarassessorinnen und -assessoren erhalten im Tätigkeitsgebiet der Notarkassen von diesen statt von der Notarkammer Bezüge, die denen eines Richters auf Probe anzugleichen sind.

Die Ländernotarkasse hat hierzu eine Besoldungsrichtlinie erlassen, in der auch die Regelungen bezüglich der Reisekosten enthalten sind. Weiter ist eine Urlaubsgeldrichtlinie (samt Weihnachtsgeldregelung) erlassen. Alle Bestimmungen orientieren sich an den für Richter geltenden Bestimmungen, ohne diese jedoch in jedem Detail nachzuzeichnen.