Informationen gemäß Artikel 26 Absatz 2 Satz 2 DSGVO über eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des ABVportals, insbesondere zur Nutzung von EESSI

 

Auf Grund der EU-Verordnungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme VO (EG) Nr. 883/2004 und VO (EG) Nr. 987/2009 sind die Versorgungswerke und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V., Luisenstraße 17, 10117 Berlin (nachfolgend „ABV“ genannt) verpflichtet, am europaweiten elektronischen Austausch von Sozialdaten teilzunehmen (nachfolgend     „EESSI“ für „Electronic Exchange of Social Security Information“).
In der praktischen Umsetzung wird die ABV gemeinsam mit den Versorgungswerken die Daten im Rahmen eines von der ABV bereitgestellten und betriebenen elektronischen Portals (im Folgenden: ABVportal) verarbeiten und über die vorgegebene EESSI-Infrastruktur weiterleiten. Daneben soll über das ABVportal auch ein allgemeiner Datenaustausch zwischen den Versorgungswerken und der ABV sowie zwischen den Versorgungswerken untereinander erfolgen.

 

Die das ABVportal nutzenden Versorgungswerke (im Folgenden: Versorgungswerke) und die ABV verarbeiten in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten insbesondere der Mitglieder des Versorgungswerkes als gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Artikel 26 DSGVO. Die ABV und das Versorgungswerk haben aufgrund dieser gemeinsamen Verantwortung mit Blick auf die betroffenen personenbezogenen Daten eine Vereinbarung geschlossen.
Danach ist die ABV für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zuständig, soweit diese den Betrieb des ABVportals und die Nutzung der EESSI-Software RINA (Reference Implementation for National Application) zur Weiterverarbeitung der von den Versorgungswerken über das ABVportal übermittelten Daten sowie umgekehrt zur Weiterleitung der über die RINA eingehenden Daten an die Versorgungswerke betrifft. Die Versorgungswerke sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit diese das Hoch- und Herunterladen sowie das Versenden von Daten im Rahmen des ABVportals betrifft.

 

Die Versorgungswerke und die ABV haben im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit insbesondere auch vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten gemäß der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO.
Des Weiteren haben die Versorgungswerke und die ABV festgelegt, dass sie die gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in Bezug auf die im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung geregelte Datenverarbeitung sowie den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung veröffentlichen.

 

Datenschutzrechte können sowohl gegenüber dem beteiligten Versorgungswerk als auch gegenüber der ABV geltend gemacht werden. Die Anfrage wird von derjenigen Stelle bearbeitet, deren Zuständigkeit betroffen ist. Dabei informieren und unterstützen sich beide Stellen gegenseitig, soweit dies erforderlich ist. Betroffene erhalten eine Rückmeldung von derjenigen Stelle, die für den betroffenen Verarbeitungsprozess ganz oder überwiegend zuständig ist. Sind die Zuständigkeitsbereiche gleichermaßen betroffen, wird die Anfrage von der ABV beantwortet.